Caption text 1
Dieser Bescheid vom Finanzamt besagt:
dass diese Körperschaft nach Paragraph
60a der Abgabenordnung steuerbegünstigt
ist und Zuwendungsbestätigungen bzw.
Spendenquittungen ausstellen darf,
bei Unterstützung der unten aufgeführten
gemeinnützigen Stiftungszwecken
(Paragraph 52 Abs. 2 Satz 1)