Caption text 1 Dieser Bescheid vom Finanzamt besagt: dass diese Körperschaft nach Paragraph 60a der Abgabenordnung steuerbegünstigt ist und Zuwendungsbestätigungen bzw. Spendenquittungen ausstellen darf, bei Unterstützung der unten aufgeführten gemeinnützigen Stiftungszwecken (Paragraph 52 Abs. 2 Satz 1)